Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen gesammelt und uns bemüht, Antworten für euch zu finden.
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#UnterkunftUkraine ist eine Allianz nachhaltiger Organisationen, die eine solidarische Zivilgesellschaft unterstützen. Initiatoren sind Lukas Kunert (elinor GmbH) und Falk Zientz (GLS Bank). Die Koordination hat die gut.org gAG übernommen. Anliegen ist der Bau einer sicheren, langfristigen und partnerschaftlichen Lösung für geflüchtete Unterkunftssuchende. #UnterkunftUkraine ist offizieller Kooperationspartner des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).
Hier werden Menschen für Menschen jenseits der Nationalitätszugehörigkeit und des politischen Hintergrunds tätig.
Im Formular kannst du Zeiträume ab zwei Wochen wählen. Bitte beachte: Es ist momentan nicht absehbar, wie lange die Geflüchteten auf private Unterkünfte angewiesen sein werden. Wohnraum, der auch länger zur Verfügung steht, ist also ganz besonders willkommen.
Du bekommst einen Vorschlag, welche Personen dein Angebot auf Unterkunft Ukraine gerne annehmen möchten. Du kannst diesen Vorschlag ablehnen. Minderjährige dürfen ohne ihre Familien nicht privat untergebracht werden. Hier ist die Polizei oder das Jugendamt zu benachrichtigen. In Berlin ist die Erstaufnahme- und Clearingstelle (EAC, Prinzregentenstraße 24, 10715 Berlin, 24h offen, Tel. 030-8186083110) zuständig. Auch Minderjährige, die mit Verwandten oder Freund*innen einreisen, müssen sich dort registrieren lassen. https://www.berlin.de/sen/jugend/jugend/unbegleitete-minderjaehrige-fluechtlinge/
Es herrscht keine Geltungspflicht für dein Angebot. Plane zunächst mit der Perspektive von vier Wochen. Vor einer Inanspruchnahme von Übernachtungsplätzen werden wir persönlich Kontakt mit dir aufnehmen, um die Verfügbarkeit zu klären. Vor Ablauf deines Unterkunftsangebotes wäre es super, wenn du deinem Gast bzw. deinen Gästen dabei hilfst, eine Anschlussunterkunft zu finden. Diese kann auch wieder über uns vermittelt werden, bitte setze dich daher frühzeitig mit uns in Verbindung, damit wir entsprechend eine erneute Unterkunft suchen, finden und vermitteln können.
Gib deine Sprachkenntnisse im Formular auf https://unterkunft-ukraine.de/?lang=de an (Auswahlliste). In der aktuellen Notsituation müssen wir uns zunächst auch ohne Sprachkenntnisse behelfen. Solltest du gemeinsame Sprachkenntnisse wünschen, kannst du dies in dem Freifeld “Nachricht” angeben. Es gibt diverse Übersetzungs-Apps und -Tools, die behilflich sein können.
unterkunft-ukraine.de ist eine Vermittlungsplattform, die Unterkunftssuchende mit Gastgebenden zusammenbringt (eine sogenannte “Vermittlung”). Nach einer Rücksprache mit beiden Parteien, sowie der Identitäts-Verifizierung der Gastgebenden, teilen wir die Kontaktdaten der Geflüchteten mit den Gastgebenden. Diese Vermittlung ist für beide Parteien kostenlos. Bei der Vermittlung konzentrieren wir uns ausschließlich auf temporäre Unterkünfte.
Die Daten werden von der gut.org gAG ausschließlich für die Zwecke dieser Initiative erhoben und gespeichert. Sie dienen lediglich dazu, die Vermittlung von privaten Unterkünften und die Kontaktherstellung zu ermöglichen. Hohe Datenschutzstandards sind für uns selbstverständlich. Weiteres entnimmst du unserer Datenschutzerklärung.
Grundsätzlich darfst du als Mieter selbst darüber entscheiden, ob und wann du Besuch empfangen möchtest. Eine Aufnahme von Geflüchteten bis zu etwa acht Wochen gilt in der Regel als erlaubnisfreier Besuch, für den du keine Erlaubnis einzuholen brauchst. Werden allerdings acht Wochen überschritten, muss dein*e Vermieter*in informiert werden.
Dein*e Vermieter*in darf die Erlaubnis zur Untervermietung nur in bestimmten Fällen verweigern (siehe https://www.mieterbund.de/service/aufnahme-von-gefluechteten.html oder https://www.facebook.com/BerlinerMieterverein/videos/1092124631582080/”).
Hier findest du ein Musterschreiben, um deine*n Vermieter*in nach der Erlaubnis zur Untervermietung zu fragen: https://www.berliner-mieterverein.de/musterschreiben/untermiete-bitte-um-erlaubnis-zur-untervermietung-an-aus-der-ukraine-gefluechtete.
Die Zuordnung basiert auf den Angaben zum Bedarf an Schlafmöglichkeiten und den entsprechenden Verfügbarkeiten.
Bei der Vermittlung der Geflüchteten stützen wir uns ausschließlich auf uns vorliegende, grundlegende Informationen (wie zum Beispiel die Anzahl der geflüchteten Personen und die Anzahl an benötigten Betten / Zimmer etc.). Sobald der Bedarf zu den Kriterien deiner Unterkunft passt, setzen wir uns telefonisch mit dir in Verbindung und klären weitere Details.
Nach heutigem Stand – mit über 300.000 Schlafmöglichkeiten – kann es allerdings durchaus einige Wochen bis zur Vermittlung deines Angebotes dauern, da wir nicht vorhersehen können, welche Bedarfe uns wann und für welchen Ort erreichen. Vielen herzlichen Dank für dein Verständnis und deine Geduld.
Gemeinsam mit Kommunen, Kooperationspartnern und Freiwilligen arbeiten wir mit Hochdruck an der Professionalisierung und dem weiteren Ausbau unserer Vermittlungskapazitäten. Dabei freuen wir uns sehr, dass die Anzahl der Unterbringungen mit jedem Tag besser funktioniert und täglich mehr Geflüchtete eine temporäre und kostenlose Unterkunft erhalten.
Die Geflüchteten sind in einer akuten Notlage – da ist schnelles Handeln erforderlich. Es ist euch und euren Gästen überlassen, ob ihr im Vorfeld einen Kennenlerntermin vereinbaren wollt oder ob ihr euch beim Zusammenwohnen kennenlernen möchtet. Viele Geflüchtete brauchen sofort eine Unterkunft. Sollte das Zusammenleben aus diversen Gründen nicht funktionieren, solltet ihr mit euren Gästen das Gespräch suchen. Euer Unterkunftsangebot könnt ihr hier jederzeit einsehen, bearbeiten und ggf. deaktivieren.
Wenn es zu Problemen kommt, suche bitte zunächst eigenständig mit deinen Gästen das Gespräch. Die Beherbergung kann von beiden Seiten jederzeit abgebrochen werden. #UnterkunftUkraine ist in diesem Fall allerdings nur für die Vermittlung zuständig. Bitte setze dich mit uns in Verbindung, wenn ihr für eure Gäste oder euren Gast eine Weitervermittlung sucht oder euer Angebot wieder verfügbar ist.
Sofern du dich entscheidest, Menschen bei dir zu beherbergen, bitten wir dich, dich eigenständig mit den beherbergten Personen über ihre weiteren Bedarfe abzustimmen. Du kannst sie zum Beispiel bei der Suche nach einer langfristigen Unterkunft unterstützen. Durch uns erfolgt keine automatische Weitervermittlung. Wenn eine Anschlussvermittlung in eine temporäre Unterkunft in Frage kommt, unterstützen wir gerne bei der Weitervermittlung. Bitte setze dich dafür frühestmöglich mit uns in Verbindung. Du erreichst uns über den Support Button auf unserer Website.
Bitte habe Verständnis, dass in dieser aktuellen Situation ein Vorausplanen nur schwer möglich ist. Wir können daher nicht genau voraussagen, wann wir eine Anfrage erhalten, die zu deinem Angebot passt. Sobald eine Vermittlung zustande kommt, erhältst du die Kontaktdaten deines Gastes/deiner Gäste. Ihr könnt dann direkt miteinander besprechen, wann und wie dein Gast oder deine Gäste zu dir kommen.
Es werden derzeit nur Vermittlungen innerhalb Deutschlands angeboten.
Es bestehen keine besonderen Anforderungen an die Ausstattung. Wir empfehlen allerdings, nach Möglichkeit deinen Gästen, Ruhe und Privatsphäre in dieser schwierigen Situation zu geben. Ein eigenes Zimmer ist ideal (vor allem, wenn über einen längeren Zeitraum beherbergt wird). Der Zugang zu einem Badezimmer und zu einer Küche oder Kochgelegenheit sollte gegeben sein. Bei der Registrierung auf der Webseite kannst du gern angeben, welche Art von Schlafmöglichkeit du bieten kannst (z.B. Schlafcouch, Luftmatratze o.ä.). Da es sich um eine Notfallsituation handelt, sind wir und unsere Suchenden über jede Hilfe dankbar.
Die Innenminister der EU haben entschieden, dass geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer sowie Drittstaatler, die in der Ukraine einen Flüchtlingsstatus hatten, in einem vereinfachten Verfahren als Kriegsflüchtlinge nach § 24 AufenthG anerkannt werden können. Der Schutz gilt für ein Jahr und darf insgesamt um zwei Jahre verlängert werden. Es gibt danach ohne Asylverfahren eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG und ein unbeschränktes Recht auf Arbeit sowie Sozialleistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz. Sofern die Geflüchteten kein gültiges Visum oder keinen biometrischen Pass haben, mit dem Sie einen legalen Aufenthalt in Deutschland nachweisen können, oder Sie keine finanziellen Mittel für eine eigene Versorgung haben, sollen sie sich unbedingt an die nächstgelegene Ausländerbehörde oder Polizeidienststelle wenden. Bis zum 23. Mai 2022 ist nach derzeitigem Stand ein rechtmäßiger Aufenthalt auch ohne Antragstellung und Aufenthaltstitel gesichert. Bis dahin müssen Geflüchteten nicht befürchten, sich unerlaubt in Deutschland aufzuhalten.
Alle fachlich kompetenten Stellen raten Kriegsflüchtlingen vom Asylantrag ab, weil dies im Fall der Ablehnung erhebliche aufenthaltsrechtliche Nachteile haben kann (§ 10 AufenthG).
Die obige Regelung bedeutet laut Berliner Flüchtlingsrat auch, dass sich die Geflüchteten hier legal visafrei aufhalten dürfen. Die Geflüchteten können dann auch statt des Kriegsflüchtlingsstatuses ohne Visaverfahren eine Aufenthaltserlaubnis beantragen (z.B. zum Ehegatten- oder Kindernachzug zu in Deutschland lebenden Angehörigen, zum Studium, zu Erwerbszwecken usw.), sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Der Berliner Flüchtlingsrat geht davon aus, dass unabhängig vom Kriegsflüchtlingsstatus auch Anträge auf Aufenthaltserlaubnis nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz möglich sind, wenn eine berufliche Qualifikation (Akademiker oder Ausbildungsberuf) und ein die entsprechende Qualifikation voraussetzendes angemessen bezahltes Arbeitsangebot vorliegt.
Wenn du hier helfen möchtest, erkundige dich bitte in deiner örtlichen Gemeinde, wann, wie und wo deine Gäste die förmliche Aufenthaltserlaubnis mit dem Kriegsflüchtlingsstatus und Arbeitserlaubnis nach §24 AufenthG erteilt bekommen können.
Sonderstatus Berlin: Die Registrierung in Berlin untergebrachter Kriegsflüchtlinge erfolgt nach jetzigem Stand laut Berliner Flüchtlingsrat (Stand 19.3.) bei der Ausländerbehörde LEA durch eine Online-Registrierung. Das Portal zur Online-Registrierung bei der Ausländerbehörde LEA für die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist am 18. März 2022 gestartet: https://service.berlin.de/dienstleistung/330875 .
Die geflüchtete Person kann den Online-Antrag nur stellen, wenn sie einen dauerhaften Wohnsitz in Berlin hat. Dies ist der Fall, wenn
Nach der Registrierung wird sofort eine Papierbescheinigung zugesendet, die zusammen mit dem ukrainischem Pass (auch nicht biometrisch) legalen Aufenthalt und Erlaubnis zu Erwerbstätigkeiten jeder Art und Wohnsitzauflage für Berlin beinhaltet.
Wenn die geflüchtete Person in Berlin aber nur vorübergehend untergebracht ist (z.B. in Notunterkünften, Messehallen, Kirchen, Tempohomes, Hostels, Hotels, bei privaten Helfenden u.a.) und nicht nach Berlin verteilt wurde, dann sollte sie den Online-Antrag bitte nicht stellen, da ansonsten der Antrag abgelehnt wird. Die geflüchtete Person sollte sich in dem Fall zunächst beim LAF zwecks Registrierung und Verteilung melden. Nach der LAF-Registrierung wird sie voraussichtlich in andere Bundesländer verteilt.
Der Berliner Flüchtlingsrat empfiehlt Personen, die ggf. ein Aufenthaltsrecht auf anderer Grundlage erhalten können (z.B. zu Studienzwecken, als Fachkraft nach dem Fachkräfte-Einwanderungsgesetz, s.o.), sich vor der Registrierung in Berlin bei einer Beratungsstelle zu informieren (andere Grundlage bedeutet voraussichtlich keine Weiterverteilung in andere Bundesländer).
Der Berliner Flüchtlingsrat rät dazu, dass insbesondere Personen, die keine ukrainische Staatsangehörigkeit haben (sog. Drittstaatler) sich in jedem Fall beraten lassen sollten, siehe auch Infos unter https://fluechtlingsrat-berlin.de/news_termine/ukraine/
Zur persönlichen Registrierung erhält man per Mail einen Termin, erst dann erfolgt Erkennungsdienstliche Behandlung und Aufenthaltstitel im Pass als Aufkleber. LEA überprüft vsl. auch Daten der Wohnungsgeber im Melderegister.
Aktuelle Informationen findest du hier:
https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/de/wohnen.html
https://fluechtlingsrat-berlin.de/news_termine/ukraine/
Für Berlin: ://www.berlin.de/ukraine/
Ab dem 09.03.2022 sind nach der “Vorläufigen Aufenthaltsregelung Ukraine” ukrainische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine hatten, sowie Drittstaatsangehörige, die den Flüchtlingsstatus in der Ukraine hatten, vom 24.02.2022 bis zum 23.05.2022 vom Erfordernis einer Aufenthaltserlaubnis befreit.
Alle zuständigen Behörden raten Kriegsflüchtlingen davon ab, einen Asylantrag zu stellen, da dies im Falle einer Ablehnung erhebliche aufenthaltsrechtliche Nachteile haben kann (§ 10 AufenthG).
Nach Angaben des Berliner Flüchtlingsrates gilt ein anderes Verfahren: Die EU-Innenminister haben beschlossen, dass geflüchtete Ukrainer in einem vereinfachten Verfahren nach § 24 AufenthG als Kriegsflüchtlinge anerkannt werden können. Der Schutz gilt für ein Jahr und kann für insgesamt zwei Jahre verlängert werden. Danach gibt es eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG ohne Asylverfahren und ein uneingeschränktes Recht auf Arbeit sowie Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Nach Angaben des Berliner Flüchtlingsrats bedeutet die oben genannte Regelung auch, dass sich Flüchtlinge ohne Visum legal hier aufhalten können. Sie können dann auch anstelle des Kriegsflüchtlingsstatus ohne Visumverfahren eine Aufenthaltserlaubnis beantragen (z.B. zum Nachzug zu Ehegatten oder Kindern von in Deutschland lebenden Verwandten, zum Studium, zur Erwerbstätigkeit usw.). Der Flüchtlingsrat Berlin geht davon aus, dass unabhängig vom Kriegsflüchtlingsstatus auch die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz möglich ist, wenn eine berufliche Qualifikation (akademischer oder Ausbildungsberuf) und ein angemessen bezahltes Arbeitsplatzangebot, das die entsprechende Qualifikation voraussetzt, vorliegt.
Wenn Sie hier helfen möchten, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Kommune, wann, wie und wo Ihren Gästen eine formale Aufenthaltserlaubnis mit Kriegsflüchtlingsstatus und Arbeitserlaubnis nach §n24 AufenthG erteilt werden kann.
Sonderstatus Berlin: Für Berlin hat das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) begonnen, Termine für die Registrierung von privat untergebrachten Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine im Ankunftszentrum Reinickendorf zu vergeben. Gleichzeitig führt die Ausländerbehörde (LEA) eine Online-Registrierung von in Berlin untergebrachten Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine ein. Man soll den Pass hochladen und eine fiktive Bescheinigung mit dem Recht auf Arbeit per E-Mail erhalten und später einen Termin für die Registrierung vor Ort und den Aufenthaltstitel. Wer keinen Pass hat, sollte sich eine Bescheinigung von der ukrainischen Botschaft besorgen, so der Berliner Flüchtlingsrat.
Der Berliner Flüchtlingsrat rät, dass sich Personen, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen (sogenannte Drittstaatsangehörige), in jedem Fall beraten lassen sollten, siehe auch Informationen unter https://fluechtlingsrat-berlin.de/news_termine/ukraine/.
WICHTIG: Wer eine Privatunterkunft in Berlin hat, sollte dies beim Registrierungstermin unbedingt angeben. Solange keine Anmeldung erfolgt ist, müssen auch privat untergebrachte Personen damit rechnen, dass sie möglicherweise auf ein anderes Bundesland verteilt werden, z.B. wenn die privaten Wohnungsanbieter sie nicht mehr unterbringen können.
Aktuelle Informationen finden Sie hier:
https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/de/wohnen.html
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-en/accommodation
Eine Verpflichtung dazu besteht natürlich nicht. Wenn es dir aber möglich ist, dann hilf sehr gerne deinen Gästen beim Ankommen in Deutschland und unterstütze sie – falls gewünscht – bei den Behördengängen und beim Bewältigen des Alltags. Verweist gern auf weitere Hilfsangebote in eurer Nähe:
https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/de/weiterehilfen.html
Das ist in jedem Fall ratsam, schau dir am besten dies hier an: https://www.facebook.com/BerlinerMieterverein/videos/1092124631582080/
Wenn du als Gastgeber*in zur Miete wohnst, kannst du für 6-8 Wochen ohne Angaben von Gründen und ohne Erlaubnis deiner Vermieterin oder deines Vermieters Geflüchtete aufnehmen (erlaubnisfreier Besuch). Spätestens danach solltest du aber nach Angaben des Mieterbunds bei der Vermieterin oder beim Vermieter schriftlich eine Erlaubnis einholen. Sofern kein triftiger Grund für eine Ablehnung besteht, sollte die/der Vermieter*in sie nach Ansicht des Mieterbundes jedoch erteilen. Beachte: Wenn du über längere Zeit ohne Erlaubnis jemanden aufnimmst, darf laut Mieterbund der Vermietende den Mieter bzw. die Mieterin abmahnen und fristlos kündigen, wenn der Abmahnung nicht Folge geleistet wird. Nach der Abmahnung müssen Mieter*innen alles tun, um das Untermietverhältnis zu beenden. Hat die/der Mieter*in aber nur vergessen, die Erlaubnis einzuholen und hätte der Vermietende zustimmen müssen, ist eine fristlose Kündigung unberechtigt. Hinweis: Haben Mieter*innen untervermietet, nachdem der Vermietende die erbetene Erlaubnis zu Unrecht verweigert hat, steht dem Vermietenden kein Kündigungsrecht zu.
Ein Untermietvertrag ist vor allem dann zu empfehlen, wenn deine Gäste Sozialleistungen für Nebenkosten beantragen möchten. Hier findest du ein Musterschreiben, um dein*e Vermieter*in nach der Erlaubnis zur Untervermietung zu fragen: https://www.berliner-mieterverein.de/musterschreiben/untermiete-bitte-um-erlaubnis-zur-untervermietung-an-aus-der-ukraine-gefluechtete
Hier findest du ein Muster für einen Untermietvertrag, der sich auch für die Beantragung von Nebenkosten im Rahmen der Sozialhilfe eignet:
www.fluechtlingsrat-berlin.de/musterantraege_ukraine
Ausführlichere Informationen zur Rechtssituation als Gastgeber*in von Geflüchteten findest du hier: https://www.mieterbund.de/service/aufnahme-von-gefluechteten.html
Alle geflüchteten Menschen, die über #UnterkunftUkraine vermittelt werden, erhalten kostenlos eine Haftpflichtversicherung von der ERGO Versicherung für die Zeit ihrer Unterkunft.
Sollte daher in deiner angebotenen Unterkunft durch eine von #UnterkunftUkraine vermittelte Person ein Schaden entstehen, so kann diese Person und alle Mitreisenden über ihre Haftpflichtversicherung diesen Schaden melden und begleichen lassen.
Hast du eine Unterkunft über unser Portal angeboten und es ist ein Schaden eingetreten, kannst du ihn auch über das Formular direkt melden.
Schäden unter 100 € an beweglichen Sachen in der Unterkunft sind nicht versichert. Alle Informationen zur Haftpflichtversicherung findest du hier.
Alle Ankommenden sollten sich nach Ankunft informieren, welche Schritte sie unternehmen müssen, dazu zählt auch die Frage nach der Krankenversicherung. Bitte informiert Euch in Eurer Stadt/Gemeinde sowie hier: https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/de/medizinische-versorgung.html und https://fluechtlingsrat-berlin.de/news_termine/ukraine/
Sonderstatus Berlin: Für Berlin schaut bitte auch unter https://www.berlin.de/ukraine/ankommen/medizinische-versorgung/
Auch wenn Geflüchtete noch keine Krankenversicherung haben, haben sie Anspruch auf medizinische Hilfe im Notfall. Die Rettungsstellen in den Krankenhäusern können aber keine laufenden Behandlungen durchführen und keine kostenlos einlösbaren Rezepte für Medikamente ausstellen.
Es gibt in Deutschland auch Organisationen, die Menschen ohne Papiere anonym ärztlich kostenlos behandeln. Auf der Website gesundheit-ein-menschenrecht.de kannst du nach einer solchen Organisation in der Nähe suchen, auch auf den Websites der Malteser und der Medibüros.
Sonderstatus Berlin: Für Berlin hat die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Liste von 500 Ärzt*innen veröffentlicht, die sich bereit erklärt haben, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine kostenlos zu behandeln. Wer die ggf. verordnete Medikamente bezahlt, ist dabei bisher noch offen. Für Berlin schaut bitte auch unter https://www.berlin.de/ukraine/ankommen/ und auf https://www.moabit-hilft.com/2022/03/05/faq-wichtige-infos-ukraine/:
Bei akuter Erkrankung oder Schmerzen und keinem eigenen Geld, können Geflüchtete sogenannte „Überbrückungsleistungen“ vom Sozialamt bekommen. Diese beinhalten auch eine medizinische Notversorgung. Der Flüchtlingsrat Berlin empfiehlt deswegen, wie oben geschildert einen Antrag auf Sozialhilfe beim zuständigen Bezirkssozialamt zu gestellen, Zuständigkeit & Link zu Musteranträgen siehe weiter unten. Dabei beachten: du musst diese Hilfen beantragen, bevor du zum Arzt gehst.
Für Berlin gilt: bis die Krankenkassenkarte vom Sozialamt kommt, dauert es meist vier Wochen. Für die Zwischenzeit sollte man um eine Bestätigung des Sozialamts bitten, die die Anmeldung bei der Krankenkasse bestätigt. Hier findest du weitere Informationen: https://fluechtlingsrat-berlin.de/news_termine/ukraine/)
Laut Flüchtlingsrat Berlin ist auch bei Pflegebedürftigkeit das Sozialamt zuständig. Das Sozialamt muss selbst eine*n Gutachter*in schicken und Pflegegeld und Pflegesachleistungen im Umfang der gesetzlichen Pflegeversicherung erbringen, auch wenn man schon eine Krankenversichertenkarte hat.
Ob die Geflüchteten sich an einem Teil der Mietkosten oder an den gestiegenen Nebenkosten beteiligen können, besprich bitte mit ihnen direkt. Die Grundannahme ist in jedem Fall, dass die Unterkunft von dir kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Bitte beachte, dass die Nebenkosten natürlich steigen, je mehr Menschen in der Wohnung leben. Höhere Kosten insbesondere für Heizung, Strom und Wasser solltest du einkalkulieren und diese müssen natürlich in der angefallenen Höhe auch von dir bezahlt werden. Die Geflüchteten haben unter Umständen Anspruch auf Sozialhilfe oder andere finanzielle Unterstützung. Falls du Nebenkosten (oder einen Teil der Miete) den Geflüchteten berechnest möchtest, können diese bei den Behörden einen Antrag stellen, diese ersetzt zu bekommen. Bitte berücksichtige, dass das einige Woche in Anspruch nehmen kann. Hierfür ist ein Untermietvertrag ratsam, aus dem die Kostenpflicht hervorgeht. Hier findest du ein Muster für einen Untermietvertrag, der sich auch für die Beantragung von Kostenübernahme von Nebenkosten durch die Sozialhilfe eignet: www.fluechtlingsrat-berlin.de/musterantraege_ukraine
Das hängt von ihrem Status ab. Solange sie visumsfrei oder mit einem Besuchervisum in Deutschland sind, dürfen sie nicht arbeiten. Sie können aber z.B. ein Visum als Fachkraft beantragen. Damit können sie dann auch arbeiten. Wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz bekommen, dürfen sie arbeiten.
Bitte schau dir die Regelungen zur Registrierung und zum Aufenthalt an unter der Frage “Wie lange dürfen die Menschen aus der Ukraine offiziell in Deutschland bleiben ohne Aufenthaltsgenehmigung oder andere offizielle Papiere? Wie können sie sich als Kriegsflüchtlinge registrieren?”: Das Recht auf Arbeit besteht laut Berliner Flüchtlingsrat erst, wenn eine Ausländerbehörde dieses Recht in einer Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis bestätigt hat. Siehe auch: https://fluechtlingsrat-berlin.de/news_termine/ukraine/
Weitere Informationen unter https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/de.html
Es besteht eine große Hilfsbereitschaft aus der Bevölkerung, so dass es sicher auch Angebote in deiner Nähe gibt. Informationen hierüber entnimmst du der Tagespresse, auf Webseiten deiner örtlichen Gemeinde oder der Kirchengemeinden.
Bedürftige Geflüchtete aus der Ukraine haben möglicherweise Anspruch auf Sozialhilfe. die vorab beantragt werden muss (siehe Hinweise zum Verfahren mit Musteranträgen unter der Frage “Wie lange dürfen die Menschen aus der Ukraine offiziell in Deutschland bleiben ohne Aufenthaltsgenehmigung oder andere offizielle Papiere? Wie können sie sich als Kriegsflüchtlinge registrieren?”). Die Registrierung ermöglicht den Geflüchteten ggf. Anspruch auf staatliche Unterstützung, wie Sozialleistungen. Die Registrierung kann zudem Einfluss auf den Wohnort haben. Weitere Informationen zur Einreise, Aufenthalt und Rückkehr können hier entnommen werden. Wenn ihr einen Untermietvertrag vereinbart, können dadurch eventuell auch Nebenkosten übernommen werden. Private Gastgeber*innen von Geflüchteten erhalten bisher keine finanzielle Unterstützung.
Nein, das musst du nicht. Wobei ihr aber helfen könnt: Bitte weist eure Gäste auf die Corona-Regeln im ÖPNV hin.
Sonderstatus Berlin: In Berlin ist der öffentliche Nahverkehr kostenlos für Geflüchtete aus der Ukraine: https://www.vbb.de/presse/freie-fahrt-im-vbb-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine/
Die Anreise erfolgt sehr individuell. Wo und wann genau deine Gäste ankommen werden, besprichst du am besten mit ihnen bei der ersten Kontaktaufnahme.
Bei ipso-care können sich Geflüchtete online, anonym und kostenlos von erfahrenen Berater*innen helfen lassen. Die Mitarbeiter*innen dort sprechen unter anderem auch Ukrainisch und Russisch. Die Beratung ist kostenlos.
Auf medflex.de findest du außerdem ein Angebot für eine kostenlose Telefonberatung mit Ärzt*innen und Psycholog*innen auf Ukrainisch.
Die russisch- und ukrainischsprachige Telefonseelsorge findest du hier: https://www.diakonie-portal.de/themen/ehrenamt-freiwilligendienste/ehrenamt-und-engagement/telefon-doweria-telefon-doverija/
Sonderstatus Berlin:
In Berlin gibt es außerdem über 500 Arztpraxen, die für Geflüchtete aus der Ukraine aktuell kostenlos medizinische und psychologische Hilfe anbieten. Auf kvberlin.de findest du eine Übersicht. Dort kannst Du auch sehen, welche Sprachen die einzelnen Praxen sprechen. Weitere Informationen findest du hier: https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/de/medizinische-versorgung.html
Zudem besteht eine große Hilfsbereitschaft aus der Bevölkerung, so dass es sicher auch Angebote in deiner Nähe gibt. Informationen hierüber entnimmst du bitte der Tagespresse, den Webseiten deiner örtlichen Gemeinde, der Kirchengemeinden oder auch den großen Hilfsorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen, Caritas, Diakonie etc.
Hier gibt es eine allgemeine Übersicht über Hilfsangebote in deiner Nähe: https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/de/medizinische-versorgung.html
Speziell für Berlin https://www.moabit-hilft.com/2022/03/05/faq-wichtige-infos-ukraine/
Unterstützung für russischsprachige LGBTQ+-Menschen findest du hier: http://www.quarteera.de/
Für Berlin schaut bitte auch unter https://www.berlin.de/ukraine/faq/
Auch ihr als Gastgeber*innen werdet mit Not, Elend und Traumatisierungen konfrontiert. Holt euch Unterstützung, wenn ihr darüber sprechen möchtet: z.B. unter der Telefonseelsorge 0800 – 111 0 111. Oder nutzt folgende Chats: https://www.telefonseelsorge.de/ oder https://krisenchat.de/
Nach der Coronavirus-Einreiseverordnung besteht nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr. Die Bundespolizei wird bei Kriegsflüchtlingen und Vertriebenen pragmatisch mit der Situation umgehen. So werden u.a. freiwillige Tests bei der Einreise an der Grenze angeboten. Bei Covid-Symptomen werden medizinische Fachkräfte konsultiert.
Viele Ukrainer*innen sind aktuell nicht gegen Corona geimpft. Viele Impfzentren und Ärzt*innen impfen auch aktuell schon ohne Krankenversichertenkarte. Frage gern einfach nach.
Sonderstatus Berlin: In Berlin können sich Geflüchtete an zahlreichen Teststellen kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. In den Corona-Impfzentren und Corona-Impfstellen des Landes Berlin gibt es die Möglichkeit sich impfen zu lassen, auch, wenn sie keinen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen können. Infos dazu unter https://www.berlin.de/ukraine/ankommen/medizinische-versorgung/
Nein.
Zum 30. Juni 2022 wurden die kostenlosen Bürgertests für Menschen ohne Symptome im Grunde ausgesetzt. Ausnahmen gelten für folgende Gruppen:
Folgende Personengruppen müssen sich mit drei Euro an einem Test beteiligen:
Personen, die durch die Corona Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Corona-Tests hat die Bundesregierung hier für dich zusammengefasst.
Weitere Informationen zur medizinischen Versorgung für geflüchtete Menschen hat die Stadt Berlin hier zusammengestellt.
Informationen hierüber entnehmt bitte der Tagespresse, den Webseiten deiner örtlichen Gemeinde, der Kirchengemeinden oder auch den großen Hilfsorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen, Caritas, Diakonie etc.
Schau zum Beispiel hier https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/de/weiterehilfen.html
Informationen hierüber entnehmt Sie bitte der Tagespresse, den Webseiten deiner örtlichen Gemeinde, der Kirchengemeinden oder auch den großen Hilfsorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen, Caritas, Diakonie etc.
Einen guten Überblick findest du hier https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/de/weiterehilfen.html
Einen zentrale*n Ansprechpartner*in gibt es nicht. Du kannst dich aber gern jederzeit bei uns melden! Klicke dazu einfach unten rechts auf den “Support” Button. Wir arbeiten auch gerade daran, eine Hotline aufzusetzen, sodass du einen noch direkteren Kontakt zu uns bekommst.
Informationen hierüber entnehmt bitte der Tagespresse, den Webseiten deiner örtlichen Gemeinde, der Kirchengemeinden oder auch den großen Hilfsorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen, Caritas, Diakonie etc.
Schaut zum Beispiel hier https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/de/weiterehilfen.html
Deine Unterkunftsangaben kannst du hier jederzeit einsehen, bearbeiten und ggf. deaktivieren.
Bitte schreibe uns eine Nachricht über den Support-Button unten rechts.
#UnterkunftUkraine ist eine Allianz nachhaltiger Organisationen, die eine solidarische Zivilgesellschaft unterstützen. Initiatoren sind Lukas Kunert (elinor GmbH) und Falk Zientz (GLS Bank). Die Koordination hat die gut.org gAG übernommen. Anliegen ist der Bau einer sicheren, langfristigen und partnerschaftlichen Lösung für geflüchtete Unterkunftssuchende. #UnterkunftUkraine ist offizieller Kooperationspartner des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).
Hier werden Menschen für Menschen jenseits der Nationalitätszugehörigkeit und des politischen Hintergrunds tätig.
Die Daten werden von der gut.org gAG ausschließlich für die Zwecke dieser Initiative erhoben und gespeichert. Sie dienen lediglich dazu, die Vermittlung von privaten Unterkünften und die Kontaktherstellung zu ermöglichen. Hohe Datenschutzstandards sind für uns selbstverständlich. Weiteres entnimmst du unserer Datenschutzerklärung.
Wir versuchen deine Anfrage so schnell wie möglich mit einem Angebot zu vermitteln. In Abhängigkeit von der Anzahl offener Anfragen und vorhandener Angebote kann das einen Tag dauern oder auch länger. Wir arbeiten an einer Hotline, sodass du uns direkt kontaktieren kannst. In der Zwischenzeit schreibe uns gern eine Nachricht über den Support-Button unten rechts auf der Website. Wir geben unser Bestes, dir so schnell wie möglich eine sicherer Unterkunft zu vermitteln.
Bitte frag deine Gastgeber*in nach einer genauen Anreisebeschreibung. Ein Hinweis: Die Deutsche Bahn bietet ukrainischen Geflüchteten die Nutzung von Fernzügen aus Richtung Ukraine nach Berlin, Dresden, Nürnberg und München kostenfrei an. Es reicht ein ukrainischer Pass als Nachweis. Dieser Pass reicht auch aus für die Nutzung von Nahverkehrszügen von diesen Bahnhöfen zum Ort deiner Unterbringung. Es ist kein Ticket nötig. Solltest du mit einem Fernzug zu einem anderen Bahnhof in Deutschland fahren müssen, brauchst du ein Ticket, aber auch das ist kostenfrei. Mehr Details und aktuelle Informationen finden sich direkt bei der Deutschen Bahn unter: https://www.bahn.de/info/helpukraine.
Bei einer starken Präferenz für eine bestimmte Region oder eine bestimmte Stadt, z.B. weil dort bereits Freunde oder Verwandte leben, schreibt dies bitte in das Kommentarfeld am Ende des Registrierungsformulars. Wir werden versuchen, deinen Wünschen zu entsprechen. Da wir nur anhand der vorhandenen Angebote vermitteln können,, bekommst du vielleicht auch eine Unterkunft woanders angeboten.
Solltest du oder ein Mitglied deiner Familie besondere Bedürfnisse haben (z.B. Rollstuhlfahrer, Bedarf eines Dialysezentrums in der Nähe, Allergien gegen bestimmte Haustiere wie Katzen oder Hunde oder ähnliches), schreib das bitte unbedingt in das Kommentarfeld am Ende des Registrierungsformulars. Bitte sprich das Thema bei deinem Erstkontakt mit deinen Gastgeber*innen an, um sicherzustellen, dass deinen speziellen Bedürfnisse auch entsprochen werden kann.
Es können zusätzliche Kosten für die Gastgeber*innen anfallen, z.B. für Energie, Wasser, Lebensmittel oder dergleichen und nicht alle Gastgeber*innen haben die finanziellen Mittel, dafür selbst auf zu kommen. Bitte frag daher im Erstkontakt mit deinen Gastgeber*innen, ob Kosten anfallen. In Einzelfällen kann es sein, dass die Gastgeber*innen eine Miete nehmen möchten. Wir versuchen dies im Vorhinein abzuklären.
Du kannst als geflüchtete Person finanzielle Unterstützung beantragen, schau bitte unter der entsprechenden Frage nach. Wenn ein Untermietvertrag vorliegt, haben auch bedürftige Geflüchtete, die privat untergebracht sind, Anspruch auf die Miete und Heizung laut https://fluechtlingsrat-berlin.de/news_termine/ukraine/.
Wenn du als Kriegsflüchtling eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz hast, hast du bei Bedürftigkeit Anspruch auf finanzielle Unterstützung (Leistungsberechtigung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 a) Asylbewerberleistungsgesetz). Diese musst du aber erst einmal beantragen.
Auch schon vorher gilt laut Bundesinnenministerium folgendes: Wenn du Hilfen vom Staat (Unterkunft, Essen, medizinische Versorgung) benötigst, hast du auch jetzt schon Anspruch darauf. Laut Berliner Flüchtlingsrat haben auch bedürftige Geflüchtete, die privat untergebracht sind, einen Anspruch auf Regelsatz, Leistungen zur medizinischen Versorgung und – wenn ein Untermietvertrag vorliegt – auf Miete und Heizung. Eine Registrierung ist dafür nicht zwingend nötig, kann aber hilfreich sein.
Hier findest du Musteranträge: https://fluechtlingsrat-berlin.de/wp-content/uploads/musterantraege_ukraine.pdf.
Hier findest du eine ausführliche Begründung des Antrags auf Leistungen nach SGB XII bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels.
Hinweis: In Berlin funktioniert eine Anmeldung bei den Bürgerämtern mangels freier Termine oft nicht, die Unterschrift des Hauptmieters reicht laut Flüchtlingsrat aus.)
Für alle gilt: Diese Hilfen musst du beim zuständigen Sozialamt beantragen. Das für dich zuständige Sozialamt ist das Sozialamt an dem Ort, an dem du dich aufhältst. Auf sozialaemter.com findest du eine Liste mit allen Sozialämtern der jeweiligen Bundesländer. Wichtig für Berlin: Privat untergebrachte Geflüchtete aus der Ukraine in Berlin müssen die Leistungen in jedem Fall beim Sozialamt des Wohnbezirks beantragen, in dem sie tatsächlich wohnen, auch wenn noch keine Anmeldung des Wohnsitzes beim Bürgeramt vorliegt. Eine Bestätigung des Wohnungsgebers zur Vorlage beim Sozialamt kann in solchen Fällen hilfreich sein! (nimm zur Begründung gerne dieses Rundschreiben der Senatssozialverwaltung mit.)
Häufig verlangen Sozialämter ein Aufenthaltspapier von der Ausländerbehörde oder weisen Menschen ab, das ist laut Berliner Flüchtlingsrat rechtswidrig. Falls du Probleme mit den Behörden hast, wende dich an eine Beratungsstelle für Geflüchtete in deiner Nähe. Die Mitarbeiter*innen dort helfen kostenlos. Mehr dazu für Berlin unter https://fluechtlingsrat-berlin.de/wp-content/uploads/asylberatunginfoblatt.pdf
Hier nochmal die Grundlage: In den ersten drei Monaten ungekürzte Sozialhilfe als „Überbrückungsleistungen“ nach § 23 Abs. 3 Satz 6 SGB XII einschl. med. Versorgung beim Sozialamt. Nach Ablauf der drei Monate dann reguläre Sozialhilfe nach SGB XII vom Sozialamt.
Zur schriftlichen Antragstellung und Rechtsdurchsetzung bei den Sozialämtern siehe auch diesen Ratgeber (download) Kapitel 3; hier Musteranträge auf Unterkunft, Sozialhilfe und medizinische Versorgung.
Für Berlin: Sozialhilfe-Antragsformular der Bezirksämter ukrainisch/deutsch.
Diese Regelungen werden aktuell weiter ausgestaltet. Bitte informiere dich unbedingt zu aktuellen Hinweisen. Sehr gute Quellen sind z.B. https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/de/wohnen.html
https://fluechtlingsrat-berlin.de/news_termine/ukraine/
Zu weiteren Sozialleistungen (Kindergeld, Bafög, Sprachkurse etc.) hat die GGUA eine Übersicht erstellt.
Im Registrierungsformular kannst du eine temporäre Aufenthaltsdauer angeben. Aber auch längere Aufenthalte können möglich sein. Darüber solltest du mit deinen Gastgeber*innen persönlich reden.
Deine Gastgeber*innen haben sich zumeist auf einen bestimmten Zeitraum eingestellt, in dem sie Gäste aufnehmen können. Bevor dieser endet, wende dich bitte rechtzeitig an zuständige Stellen in der örtlichen Gemeinde und frage nach Unterstützung für den weiteren Verbleib. Wenn das nicht gelingt, kannst du dich auch erneut an uns (“Unterkunft Ukraine”) mit einem Gesuch einer Unterkunft wenden. Bei Rückfragen dazu, schreibe uns gerne eine Nachricht über den Support-Button unten rechts.
Wenn du dich als Gast unwohl fühlst oder wenn es Konflikte gibt, gibt es mehrere Möglichkeiten:
Solltest du einen Hund, eine Katze oder ein anderes Haustier haben, erwähne das unbedingt im Kommentarfeld am Ende des Registrierungsformulars. Infrage kommende Gastgeber*innen erhalten von uns diese Informationen. Dennoch empfehlen wir, das Thema beim Erstkontakt mit den Gastgeber*innen zusätzlich mit anzusprechen, um sicherzustellen, dass das Haustier kein Problem ist.
Oft gibt es vor Ort Unterstützung für Futter, tierärztliche Behandlungen usw. In Berlin gibt es für Menschen, die mit ihrem Haustier geflüchtet sind, Unterstützung durch die Berliner Tiertafel/.
Ja, dein Kind muss sogar in die Schule gehen. Mehr dazu unter https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/de/kinder.html
Unter diesen Links können deine Kinder schon jetzt online an ukrainischen Unterrichtsprogrammen teilnehmen:
https://optima-school.translate.goog/?_x_tr_sl=uk&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=sc
https://mon-gov-ua.translate.goog/ua/news/bezplatne-navchannya-u-shkoli-optima-1-11-klasi?_x_tr_sl=uk&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=sc https://lms-e–school-net-ua.translate.goog/?_x_tr_sl=uk&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=sc
Während Du in einer Unterkunft lebst, die dir mit Hilfe von #UnterkunftUkraine vermittelt wurde, bist Du und alle deine Mitreisenden, die über das Portal angemeldet wurden, über eine Haftpflichtversicherung unseres Partners ERGO kostenlos versichert.
Die Haftpflichtversicherung trägt versicherte Schäden, die Du versehentlich verursacht hast (z.B. starke Beschädigung eines Möbelstücks). Dies gilt für Schäden, die Du an der Unterkunft verursachst oder die außerhalb der Unterkunft (z.B. beim Einkaufen) eintreten. Schäden unter 100 € an beweglichen Sachen in der Unterkunft sind nicht versichert.
Im Falle eines Schadens kannst Du über dieses Formular den Versicherungsfall melden und die Ergo Versicherung kümmert sich um die Begleichung. Allgemeine Auskünfte zum Versicherungsschutz kannst du den Bedingungen entnehmen.
Bitte lies unsere Datenschutzerklärung für Details. Deine personenbezogenen Daten werden nur durch unser Team an Gastgeber*innen weitergegeben, die deine Anforderungen an eine Unterkunft erfüllen könnten, um die Vermittlung und die Kontaktaufnahme zwischen euch zu ermöglichen. Wir werden niemals diese Daten an irgendwelche Dritten geben. Hohe Datenschutzstandards sind für uns selbstverständlich.
Um eine passende Vermittlung zu ermöglichen, empfehlen wir, dass du mindestens Alter und Geschlecht deiner Angehörigen angibst (z.B. 2 Kinder: ein Junge – 5 Jahre, ein Mädchen – 7 Jahre, 2 Großeltern – 75 und 78 Jahre). Es ist nicht erforderlich, die Namen aller Angehörigen dort anzugeben.
Änderungen kannst Du unter folgendem Link vornehmen: https://app.unterkunft-ukraine.de/self-service/seeker-request
Hier findest du eine Übersicht zu wertvollen Informationen für Gastgeber*innen.
Das digitale, staatliche Hilfeportal Germany4Ukraine unterstützt dich mit Tipps und Hilfestellungen.
Nachdem du deine kostenlose Unterkunft für Geflüchtete über das Gastgebenden-Formular registriert hast, wird im nächsten Schritt deine Identität überprüft. Dies trägt nicht nur zur Sicherheit unserer Plattform bei, sondern vor allem zum Schutz der Menschen in Notlagen.
Nach erfolgreicher Identitätsprüfung wirst du durch unser Call-Center telefonisch kontaktiert, sobald ein für dein Unterkunftsangebot passendes Gesuch gefunden wurde. Das kann wenige Tage oder auch mehrere Wochen dauern und hängt von der Nachfrage der Geflüchteten ab.
Erst nach deiner verbindlichen Zusage schicken wir dir die Kontaktdaten der Unterkunftssuchenden per Mail. Nun bist du gefragt: Du setzt dich mit der/den Unterkunftssuchenden in Verbindung und besprichst das weitere Vorgehen. Danke für deine Unterstützung!
#UnterkunftUkraine ist als Reaktion auf den Angriffskrieg auf die Ukraine entstanden. Die Idee, sein Zuhause für Menschen in Not öffnen zu wollen, hat sich innerhalb weniger Wochen zu einer Initiative mit über 160.000 registrierten Menschen entwickelt.
Langfristig verfolgt die Initiative das Ziel, zivilgesellschaftliche Solidarität zu einem festen Teil der Lösung krisenbedingter menschlicher Notlagen zu machen. Dabei fokussiert sich #UnterkunftUkraine darauf, zivilgesellschaftliche Hilfsbereitschaft zu aktivieren und zu bündeln. So entsteht eine Plattform für direkte Unterstützung, gelebte Solidarität und menschliche Verbindungen im Krisenfall.
Initiatoren sind Lukas Kunert (elinor GmbH) und Falk Zientz (GLS Bank). Die Koordination hat die gut.org gAG übernommen und wird dabei durch zahlreiche Partnerorganisationen unterstützt.